Im Mehrparteienhaus ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage eine Herausforderung, obwohl es technisch auch hier kein übermäßiges Problem darstellt. Die Aufteilung, wer wie viel vom selbst produzierten Strom bekommt, ist eine reine organisatorische Frage – keine elektrotechnische.

Aber was muss ich nun beachten, damit ich auch am Mehrparteienhaus eine Photovoltaikanlage errichten kann? Hier einige wesentliche Punkte und häufig gestellte Fragen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

 

Wem gehört das Gebäude?

Sofern das Gebäude nur einer einzelnen (juristischen oder natürlichen) Person gehört, kann diese in aller Regel selbst über die Errichtung entscheiden (sofern natürlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie Bauanzeige/Bauansuchen, Brandschutz etc. eingehalten werden).

Schwieriger wird es, wenn mehrere Personen Eigentümer des Gebäudes sind (klassische Eigentümergemeinschaft). Für eine gemeinschaftlich am Dach (!) errichtete Anlage ist theoretisch eine einfache Mehrheit der Eigentümer ausreichend. Allerdings muss noch die Frage der Finanzierbarkeit gegeben sein, die Eigentümergemeinschaft darf zum Beispiel nicht automatisch alle Rücklagen für die Errichtung der Photovoltaikanlage aufwenden.

Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass einzelne Personen oder eine Personengruppe die Photovoltaikanlage errichten – dann muss aber meist die Eigentümergemeinschaft geschlossen zustimmen.

Auch bei Errichtung einer Photovoltaikanlage an der Fassade ist die vollständige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich – hier wird nämlich auch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert.

 

Wer errichtet die Photovoltaikanlage?

Diese Frage ist bei einer Eigentümergemeinschaft auch ein wesentlicher Faktor. Inzwischen gibt es unzählige verschiedene Modelle, die weit den Umfang eines kleinen Blogs übersteigen. Welche Variante gewählt wird, hängt natürlich auch wieder von den Gegebenheiten ab: Wie sieht das Dach aus, wem gehört das Gebäude und wer verbraucht den Strom? Es gibt für fast jede Konstellation auch Lösungen – daher ist eine umfassende Beratung, eventuell durch entsprechend spezialisierte Jurist:innen, dringend anzuraten.

 

Wer verbraucht den erzeugten Strom?

In den allermeisten Fällen, in denen eine Eigentümergemeinschaft eine Photovoltaikanlage errichtet, wird sich anbieten, dass die Photovoltaikanlage am Stromzähler des Allgemeinbereiches angeschlossen wird. Das bedeutet, dass der selbst erzeugte Strom sofort die Betriebskosten (Stromverbrauch) senken wird. Überschuss kann dann in das öffentliche Stromnetz gespeist werden und dafür bekommt man auch eine Vergütung.

Zusätzlich kann auch eine „gemeinschaftliche Erzeugungsanlage“ eingerichtet werden, durch die alle Strombezieher im eigenen Gebäude den Strom nutzen können und die Eigentümergemeinschaft davon profitiert. Mehr Informationen dazu in der nächsten Ausgabe!

Details

  • Datum: 25 März, 2024

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