Ich habe keine Möglichkeit, eine eigene Photovoltaikanlage zu errichten, möchte aber trotzdem regional erzeugten Ökostrom nutzen. Und wenn es geht, dann natürlich auch gerne ein wenig Geld gegenüber meinem Ökostromanbieter sparen. Ist das möglich?

Ich habe eine Photovoltaikanlage, produziere aber viel mehr Strom, als ich selber verbrauchen kann. Meine Nachbarn haben aber keine Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage zu errichten. Kann ich ihnen nicht meinen Strom liefern? Oder muss ich dazu ein Kabel rüber legen?

Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus und nun überlegt die Eigentümergemeinschaft, eine große Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren. Aber kann auch ich den Strom nutzen?

Das sind nur einige Beispiele für Fragen, über die ich immer wieder stolpere oder die mir in meinem Berufsalltag gestellt werden. Die Antwort darauf sind die drei Abkürzungen in der Überschrift:

  • BEG – Bürgerenergiegemeinschaft
  • EEG – Erneuerbare Energiegemeinschaft
  • GEA – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

In allen drei Begriffen kommt das Wort „Gemeinschaft“ vor. Und im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Antworten zu den oben gestellten Fragen. Es geht darum, (vorwiegend aber nicht immer) elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen innerhalb einer Gemeinschaft zu verteilen und für alle Beteiligten daraus einen Nutzen zu erzeugen. Allen gemeinsam ist aber auch, dass es quasi reine „Rechenmodelle“ sind und kein eigenes Kabel oder Ähnliches gezogen werden muss. Einzige Voraussetzung für die Teilnahme ist ein moderner Smart-Meter des Netzbetreibers – den wir ohnehin über kurz oder lang alle bekommen sollten, und etwas Mut, sich auf die bürokratischen Hürden einzulassen.

Warum braucht es da aber vier Begriffe? Das hat mehrere Gründe, unter anderem:

  • Es geht um unterschiedliche Konstellationen der Gemeinschaft selbst
  • Es geht um unterschiedliche örtliche Ausdehnungen der Gemeinschaft
  • Es geht um unterschiedliche Energieformen, die in der Gemeinschaft verwendet werden können

Schauen wir uns die Begriffe genauer an!

Die kleinste Form, Energie gemeinschaftlich zu nutzen, ist die „gemeinschaftliche Erzeugungsanlage“ (GEA). Hier wird in einem Mehrparteienhaus, das nur eine gemeinsame Zuleitung vom Netzbetreiber ins Gebäude besitzt, eine Photovoltaikanlage errichtet und alle Bewohner des Hauses können Strom von dieser beziehen. Da das öffentliche Stromnetz gar nicht benützt wird, entfallen für diesen gemeinschaftlich genützten Strom auch die Netzgebühren – was das Ganze nochmals attraktiver macht.

Etwas größer ist die „erneuerbare Energiegemeinschaft“ (EEG). Auch wenn elektrische Energie die am häufigsten verwendete Energieform ist, kann in einer EEG auch Wärme oder erneuerbares Gas geteilt werden. Diese Gemeinschaften verwenden dazu das Versorgungsnetz des jeweiligen öffentlichen Netzbetreibers und müssen innerhalb eines Konzessionsgebietes bleiben. Zusätzlich ist eine EEG auf den Nahbereich beschränkt was im Falle der elektrischen Energie durch die Netzebene definiert wird. Je nachdem, in welcher Netzebene man sich bewegt, unterscheidet man zwischen lokalen und regionalen Energiegemeinschaften. Um für die EEG einen Vorteil zu lukrieren hat der Gesetzgeber hier noch einen finanziellen Anreiz geschaffen und die Netzgebühren reduziert.

Die Bürgerenergiegemeinschaft ist nicht mehr an eine bestimmte Region gebunden – man kann aus ganz Österreich teilnehmen. Allerdings geht es hier nur um elektrische Energie. Auch hier fallen dann weniger Netzgebühren an.

Interessant für alle, die an einer dieser Formen der gemeinschaftlichen Energienutzung teilnehmen wollen, ist aus meiner Sicht auch, dass es dazu keinen Anbieterwechsel beim Stromanbieter oder Stromabnehmer benötigt und auch keine Kabel zusätzlich verlegt werden müssen. Die Teilnahme ist immer freiwillig und auch in einem Mehrparteienhaus kann sich jeder Einzelne für oder gegen die Teilnahme entscheiden.

Wer das Thema genauer betrachten will, dem empfehle ich noch diesen Link:

www.weeg.at

Noch ist die Seite im Aufbau, aber schon bald wird man sich hier mehr Informationen über EEGs im Allgemeinen und über die „Wörgler Erneuerbare Energiegemeinschaft – WEEG“ im Speziellen beschaffen, und natürlich auch daran teilnehmen können…

Solltet ihr bereits jetzt Interesse an der WEEG haben, könnt ihr euch gerne via E-Mail an info@weeg.at vormerken lassen und ihr werdet über alle Neuigkeiten direkt informiert.

Details

  • Datum: 01 Juni, 2024

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